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   KG, 21.05.2010 - 6 U 153/08   

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https://dejure.org/2010,25758
KG, 21.05.2010 - 6 U 153/08 (https://dejure.org/2010,25758)
KG, Entscheidung vom 21.05.2010 - 6 U 153/08 (https://dejure.org/2010,25758)
KG, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 6 U 153/08 (https://dejure.org/2010,25758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristsetzung gegenüber Insolvenzschuldner entbehrlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristsetzung zur Mängelbeseitigung gegenüber Insolvenzschuldner entbehrlich? (IBR 2011, 135)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus KG, 21.05.2010 - 6 U 153/08
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Vergütung für die bis zu einer Kündigung des Vertrages erbrachten Werkleistung zwar grundsätzlich erst mit der Abnahme fällig (BGH NJW 2006, 2475 ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 19 ff.).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus KG, 21.05.2010 - 6 U 153/08
    § 95 InsO steht der Aufrechnung nicht entgegen, denn die Werklohnforderung konnte wegen der fehlenden Abnahmereife nicht vor der Schadensersatzforderung der Beklagten auf Ersatz der Mehrkosten für die Fertigstellung des Werkes fällig werden (vgl. BGH NJW 2005, 2771 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 23, 28).
  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 80/07

    Voraussetzungen des Ersatzes von Fremdnachbesserungskosten; Rechtsfolgen der

    Auszug aus KG, 21.05.2010 - 6 U 153/08
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es einer Fristsetzung mit Kündigungsandrohung und einer anschließenden Kündigung nicht bedarf, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert (BGH NJW 2009, 354 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 16 m. w. Nachw.).
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus KG, 21.05.2010 - 6 U 153/08
    In diesen Fällen ist eine Streitwerterhöhung wegen der wirtschaftlichen Identität nicht geboten (vgl. Kniffka, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 5. Teil Rdnr. 180 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.8. 09 - 5 W 58/08 - zitiert nach juris: Rdnr. 23, 24 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 2005, 506 - für den Fall einer Widerklage).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08

    Streitwert bei Hilfsaufrechnung

    Auszug aus KG, 21.05.2010 - 6 U 153/08
    In diesen Fällen ist eine Streitwerterhöhung wegen der wirtschaftlichen Identität nicht geboten (vgl. Kniffka, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 5. Teil Rdnr. 180 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.8. 09 - 5 W 58/08 - zitiert nach juris: Rdnr. 23, 24 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 2005, 506 - für den Fall einer Widerklage).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2023 - 10 U 2/23

    Ersatzauftrag öffentlich ausgeschrieben: Kein Verstoß gegen

    Zwar kann die Beklagte einem Fertigstellungsmehrkostenanspruch einen etwaigen Verstoß des Klägers gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB grundsätzlich entgegenhalten(vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - X ZR 17/97 -, BGHZ 139, 177-190, Rn. 36; OLG Frankfurt, Urteil vom 28. April 2017 - 29 U 166/16 -, Rn. 63, juris; KG, Urteil vom 21. Mai 2010 - 6 U 153/08 -, Rn. 59, juris; KG Berlin, Urteil vom 29. April 2008 - 6 U 17/07, Rn. 86, juris; BeckOK VOB/B/Brüninghaus, 53. Ed. 1.11.2023, VOB/B § 8 Abs. 3 Rn. 25).
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